Seit 2009 gilt die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zur Produktsicherheit von gewerblich genutzten Geräten. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Anwender in Bezug auf Risiken von gewerblich genutzten Geräten (Mehrphasenanschluss, leistungsstarke Motoren, hohe Temperaturen etc.) zu gewährleisten. Haushaltsgeräte, die nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen, dürfen nicht mehr zur gewerblichen Nutzung vertrieben werden.
Alle vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Maschinen, die in seinem Betrieb zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, müssen der Maschinenrichtlinie entsprechen Arbeitgeber, die Geräte verwenden, die nicht der Richtlinie entsprechen, verstoßen gegen die Arbeitsmittelverordnung und das Arbeitnehmerschutzgesetz. Folgende Sanktionen können hierfür verhängt werden: Bußgelder, Stilllegung des Gerätes
Seit 2009 gilt die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zur Produktsicherheit von gewerblich genutzten Geräten. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Anwender in Bezug auf...
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Seit 2009 gilt die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zur Produktsicherheit von gewerblich genutzten Geräten. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Anwender in Bezug auf Risiken von gewerblich genutzten Geräten (Mehrphasenanschluss, leistungsstarke Motoren, hohe Temperaturen etc.) zu gewährleisten. Haushaltsgeräte, die nicht der Maschinenrichtlinie entsprechen, dürfen nicht mehr zur gewerblichen Nutzung vertrieben werden.
Alle vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Maschinen, die in seinem Betrieb zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, müssen der Maschinenrichtlinie entsprechen Arbeitgeber, die Geräte verwenden, die nicht der Richtlinie entsprechen, verstoßen gegen die Arbeitsmittelverordnung und das Arbeitnehmerschutzgesetz. Folgende Sanktionen können hierfür verhängt werden: Bußgelder, Stilllegung des Gerätes